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Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

Privatmandate

Auch in der Betreuung von privaten Mandaten sind wir professionell aufgestellt. Egal ob für Sie nur eine Erklärung aufgrund Ihrer Arbeitnehmer-Stellung, eine umfangreiche Einkommensteuererklärung mit Vermietung und Verpachtung oder mit Kapitaleinkünften zu erstellen ist oder ob sich auf Ihrem Haus eine Photovoltaikanlage befindet.

Einkommensteuer

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung nebst den verschiedensten Anlagen
  • Erstellung von einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärungen 
  • Überschussrechnungen
  • ggf. wenn erforderlich wird auch die Umsatzsteuererklärung erstellt

Schenkungs-/Erbschaftsteuer

  • Erstellung von Schenkungssteuererklärungen
  • Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
  • Erstellung dazugehöriger Grundbesitzfeststellungen

Steuerbescheide

  • Prüfung der eingehenden Steuerbescheide
  • Fristwahrende Einlegung von Rechtsmitteln
  • Rechtzeitige Erinnerung zur fristgerechten Steuerzahlung

Zu der immer wieder gestellten Frage hinsichtlich der Vergütung der erbrachten Leistungen möchten wir auf die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) verweisen, an die wir gebunden sind.

Die Einzelheiten der StBVV lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch erläutern.

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