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Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe

Firmenmandate

In unserer Kanzlei werden Freiberufler und Gewerbetreibende unterschiedlichster Rechtsformen und Größe betreut.

Wir beraten nicht nur gewinnorientierte Unternehmen sondern ebenfalls Vereine und gemeinnützige Einrichtungen aus dem Non-Profit-Bereich.

Grundlage für den Jahresabschluss ist natürlich eine Buchführung die gewissenhaft erstellt wird. Die Erstellung der Buchführung ist nicht nur das Erfassen des von Ihnen gelieferten Zahlenmaterials, vielmehr sind bei der Erfassung und Eingabe viele steuerliche Vorschriften zu beachten.

Wir arbeiten mit der DATEV eG zusammen, auf die wir uns 100 %-ig verlassen können.

Neben der klassischen Steuerberatung die täglich erbracht wird, unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten:

Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen

Einnahme- Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung (Handels- und Steuerbilanz)
Erstellung des Anhangs

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • einheitliche oder gesonderte Feststellungserklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • etc.

Finanzbuchhaltung

  • Erfassung und Verbuchung der lfd. Geschäftsvorfälle
  • Erstellung von Summen- und Saldenlisten
  • Erstellung von qualifizierten betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • betriebswirtschaftliche Beratung
  • unterjährige Steuerberechnung
  • Erstellung der Umsatzsteuer-Voranmeldung und Übermittlung an das Finanzamt

Natürlich sind wir offen und flexibel in der Kooperation mit unseren Mandaten. Einige erstellen Ihre Finanzbuchhaltung selbst auf unterschiedlichen Programmen, die wir dann in das System der DATEV einpflegen.

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

  • Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen auch im Bereich des Baulohnes!
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldung und Übermittlung an die Finanzverwaltung
  • Erstellung und Übermittlung der Beitragsnachweise für die verschiedenen Krankenkassen
  • Erstattungsanträge zur Lohnfortzahlung
  • Lohnnachweis für die zuständige Berufsgenossenschaft

Terminüberwachung bei der Steuerfälligkeit

  • Rechtzeitige Erinnerung zur fristgerechten Steuerzahlung

Betriebsprüfungen

  • Begleitung vor, während und nach der Betriebsprüfung durch
  • die Finanzverwaltung
  • die Sozialversicherungsträger
  • Prüfung der BP-Berichte

Steuerbescheide

  • Prüfung der eingehenden Steuerbescheide
  • Fristwahrende Einlegung von Rechtsmitteln

Zu der immer wieder gestellten Frage hinsichtlich der Vergütung der erbrachten Leistungen möchten wir auf die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) verweisen, an die wir gebunden sind.

Die Einzelheiten der StBVV lassen sich am besten in einem persönlichen Gespräch erläutern.

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